Code of Conduct

Regelung zum Umgang mit Zuwendungen an die Calliope gGmbH

Satzungszweck der gemeinnützigen GmbH Calliope ist es, Kinder ab der 3. Klasse unentgeltlich mit Konzepten, Materialien und Technologien auszustatten, die für die digitale Bildung nutzbringend im Unterricht eingesetzt werden können. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Materialien, ob Software, Hardware oder Schulungsmaterialien, unter offener Lizenz veröffentlicht werden. Dieser Grundsatz ermöglicht sowohl eine größtmögliche Verbreitung und vielfältige Weiterentwicklung der Materialien und Technologien durch die Community, als auch auch eine Anschlussfähigkeit an andere Systeme. Außerdem kann die Kontrolle des Materials so an die Bildungsträger übergeben werden.
Um diesen Satzungszweck zu erfüllen, ist die Calliope gGmbH auf Zuwendungen externer Partner angewiesen.

Grundlegendes Prinzip bei der Annahme von Zuwendungen durch die Calliope gGmbH ist, dass

  • die Unabhängigkeit des Unternehmens nicht gefährdet wird
  • dass die externen Partner keinen Einfluss auf die inhaltliche Arbeit ausüben
  • dass die externen Partner keinen Einfluss auf die empfangenden Bildungsinstitutionen, insbesondere Schulen, ausüben.

Calliope gGmbH akzeptiert nur Zuwendungen, die Spenden-Charakter haben. Alle unserer Förderer werden auf unserer Website www.calliope.cc veröffentlicht. Über die Annahme entscheidet die Geschäftsführung.

Beschlossen durch den Vorstand am 17.11.2017 in Berlin.